Teilnahmebedingungen KI-Bootcamp
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen zum KI-Bootcamp (im Folgenden „Bootcamp“) der KI Pioniere GmbH, Gartenstraße 5, 78187 Geisingen, Amtsgericht Stuttgart HRB 805780 (im Folgenden „KI Pioniere“ oder „wir“).
1.2 Das Bootcamp richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“). Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung über das Formular auf unserer Website, per E-Mail oder auf anderem Weg ist ein verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme der angemeldeten Personen.
2.2 Nach dem Absenden des Formulars erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung. Diese ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst mit unserer Anmeldebestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
2.3 Die Plätze sind auf 12 Teilnehmende je Termin begrenzt und werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Ist ein Termin ausgebucht, nehmen wir die Anmeldung auf die Warteliste. Ein Anspruch auf einen Platz entsteht dadurch nicht.
2.4 Anfragen für einen exklusiven Termin für ein einzelnes Unternehmen sind unverbindlich. Für exklusive Termine erstellen wir ein gesondertes Angebot. Diese Teilnahmebedingungen gelten dafür entsprechend, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Das Bootcamp ist eine zweitägige Präsenzveranstaltung zur Weiterbildung im Bereich Künstliche Intelligenz mit hohem Praxisanteil. Sie umfasst nach dem auf der Website beschriebenen Ablauf insbesondere:
- eine Einführung in Grundlagen und Werkzeuge der KI,
- die Vorstellung und Auswahl der von den Teilnehmenden mitgebrachten Anwendungsfälle,
- das begleitete Erstellen von KI-Prototypen in kleinen Teams,
- Mittagessen, Kaffee und Getränke an beiden Tagen,
- eine Teilnahmebescheinigung (siehe Ziffer 6).
3.2 Wir schulden die fachkundige Durchführung des Bootcamps (Dienstleistung). Einen bestimmten Lern- oder Arbeitserfolg schulden wir nicht. Der Erfolg hängt wesentlich von Vorkenntnissen, Mitarbeit, Anwendungsfall und mitgebrachten Daten der Teilnehmenden ab.
3.3 Nicht im Preis enthalten sind insbesondere Anreise, Übernachtung, Laptops und sonstige Endgeräte sowie Lizenzen und Zugänge zu KI-Werkzeugen über die Dauer des Bootcamps hinaus.
3.4 Wir dürfen Ablauf, Zeitplan, Inhalte, eingesetzte Werkzeuge und Referierende ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist und der Gesamtcharakter des Bootcamps erhalten bleibt.
4. Was Sie erwarten dürfen und was nicht
4.1 Sie dürfen erwarten:
- dass jeder angemeldete Anwendungsfall im Bootcamp bearbeitet wird. Ist ein Anwendungsfall für den Zeitrahmen zu umfangreich, legen wir ihn gemeinsam auf einen Kern fest, der sich im Bootcamp umsetzen lässt;
- einen funktionsfähigen KI-Prototyp, der zeigt, ob und wie sich Ihr Anwendungsfall mit KI lösen lässt;
- eine nachvollziehbare Dokumentation, wie der Prototyp aufgebaut ist und welche nächsten Schritte für eine Weiterentwicklung sinnvoll sind;
- das methodische Wissen, weitere Anwendungsfälle selbst anzugehen.
4.2 Das Bootcamp umfasst nicht:
- fertige oder produktionsreife Software,
- die Integration in Ihre Systeme (z. B. ERP, CRM, Microsoft 365, Fachanwendungen),
- Betrieb, Wartung, Support, Updates oder Hosting des Prototyps nach dem Bootcamp,
- eine Prüfung des Prototyps auf Richtigkeit der Ergebnisse, Informationssicherheit, Datenschutz- oder Rechtskonformität für den Einsatz in Ihrem Unternehmen,
- eine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung im Einzelfall.
4.3 KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Ergebnisse liefern. Prototypen aus dem Bootcamp dienen dem Lernen, Erproben und Bewerten. Bevor Sie einen Prototyp oder seine Ergebnisse produktiv nutzen oder darauf Entscheidungen stützen, prüfen Sie ihn eigenverantwortlich. Die Weiterentwicklung zu einer produktiven Lösung bieten wir auf Wunsch gesondert an.
5. Mitwirkung der Teilnehmenden
5.1 Die Teilnehmenden bringen einen eigenen, funktionsfähigen Laptop mit aktuellem Webbrowser und WLAN mit. Idealerweise besteht ein Zugang zu einem KI-Chatbot, den das Unternehmen des Kunden für die Nutzung freigegeben hat. Besteht kein solcher Zugang, stimmen wir vor dem Termin ab, wie die Mitarbeit möglich ist.
5.2 Die Teilnehmenden bringen einen konkreten Anwendungsfall und dazu echte Beispieldaten mit, die anonymisiert oder pseudonymisiert sind. Pseudonymisierte Daten gelten weiterhin als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.
5.3 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er die mitgebrachten Daten im Bootcamp verwenden und in die genutzten KI-Werkzeuge eingeben darf. Das betrifft insbesondere Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte und vertragliche Geheimhaltungspflichten gegenüber Dritten sowie interne Richtlinien des Kunden. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und unrechtmäßig erlangte Daten dürfen nicht verwendet werden.
5.4 Mitgebrachte Daten verarbeiten die Teilnehmenden in eigener Verantwortung in den von ihnen genutzten Werkzeugen. Wir verarbeiten diese Daten nicht im Auftrag des Kunden und speichern sie nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.5 Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass Teilnehmende Daten oder Inhalte entgegen Ziffer 5.3 verwendet haben. Das umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Teilnahmebescheinigung
6.1 Jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Inhalten, Umfang und Datum des Bootcamps, sofern sie an beiden Tagen überwiegend teilgenommen hat.
6.2 Die Bescheinigung kann der Dokumentation von Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 dienen. Sie ist kein Zertifikat und keine behördliche Anerkennung. Ob die Maßnahmen eines Unternehmens insgesamt ausreichen, beurteilt der Kunde selbst.
7. Preise und Zahlung
7.1 Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website angegebene Preis je Person zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Mit der Anmeldebestätigung erhält der Kunde die Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, spätestens jedoch 7 Tage vor Beginn des Bootcamps. Bei Anmeldungen, die weniger als 14 Tage vor Beginn eingehen, ist die Rechnung sofort fällig.
7.3 Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, dürfen wir den Platz nach einer erfolglosen Zahlungserinnerung anderweitig vergeben. Der Zahlungsanspruch nach Ziffer 8 bleibt davon unberührt.
8. Ersatzperson, Umbuchung und Stornierung durch den Kunden
8.1 Der Kunde kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson benennen. Die Benennung erfolgt in Textform vor Beginn des Bootcamps.
8.2 Bis 14 Tage vor Beginn kann der Kunde einmalig kostenfrei auf einen späteren Termin umbuchen, sofern dort Plätze frei sind.
8.3 Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Eingang bei uns. Es gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den Nettopreis:
- bis 28 Tage vor Beginn: kostenfrei,
- 27 bis 14 Tage vor Beginn: 50 %,
- ab 13 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 %.
8.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.5 Bei teilweiser Teilnahme oder vorzeitigem Verlassen des Bootcamps erstatten wir die Teilnahmegebühr nicht anteilig.
9. Absage oder Verschiebung durch KI Pioniere
9.1 Wir dürfen das Bootcamp absagen, wenn bis 14 Tage vor Beginn weniger als 6 Anmeldungen vorliegen, oder jederzeit aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind insbesondere die kurzfristige Erkrankung von Referierenden ohne verfügbaren Ersatz, höhere Gewalt und behördliche Anordnungen.
9.2 Im Fall der Absage informieren wir den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann zwischen einer Umbuchung auf einen anderen Termin und der vollständigen Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren wählen.
9.3 Weitergehende Ansprüche wegen einer Absage, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit wir die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir empfehlen, Reisen und Übernachtungen stornierbar zu buchen.
10. Nutzungsrechte
10.1 Die Rechte an den Prototypen, die die Teilnehmenden im Bootcamp für ihre eigenen Anwendungsfälle erstellen, stehen dem Kunden zu, soweit sie nicht Dritten zustehen. Für die genutzten KI-Werkzeuge gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
10.2 An den Unterlagen, Vorlagen und Methoden, die wir im Bootcamp bereitstellen, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Nutzung für eigene Schulungsangebote ist ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet.
10.3 Wir dürfen allgemeine Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Bootcamp, die keinen Bezug zu vertraulichen Informationen des Kunden haben, weiter verwenden.
11. Vertraulichkeit
11.1 Im Bootcamp stellen Teilnehmende ihre Anwendungsfälle in der Gruppe vor und arbeiten gemeinsam daran. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, vertrauliche Informationen anderer Teilnehmender und Unternehmen, die sie im Bootcamp erfahren, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für eigene Zwecke zu verwerten.
11.2 Wir behandeln vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich. Für das Verhalten anderer Teilnehmender haften wir nicht. Informationen, die nicht vor der Gruppe vorgestellt werden sollen, bringt der Kunde daher nicht in das Bootcamp ein oder stimmt das Vorgehen vorab mit uns ab.
12. Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Bootcamps erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
12.4 Im Rahmen der Ziffern 12.2 und 12.3 haften wir insbesondere nicht für:
- Schäden aus der Nutzung von Prototypen, KI-Ergebnissen oder Inhalten aus dem Bootcamp in Ihrem Unternehmen, einschließlich darauf gestützter Entscheidungen,
- entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden,
- Verlust oder Beschädigung von Daten auf Geräten der Teilnehmenden, soweit der Schaden bei angemessener Datensicherung nicht eingetreten wäre,
- Verfügbarkeit, Funktionsweise, Ergebnisse und Datenverarbeitung von KI-Werkzeugen und Diensten Dritter,
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
12.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Geschäftsführer, Mitarbeitenden, Referierenden und Erfüllungsgehilfen.
12.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen der Ziffer 12.1.
13. Hausrecht und Ausschluss
Wir dürfen Teilnehmende, die den Ablauf des Bootcamps erheblich stören oder gegen Ziffer 5.3 oder Ziffer 11.1 verstoßen, nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, fertigen und veröffentlichen wir nur mit deren Einwilligung.
15. Datenschutz
Wir verarbeiten die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter ki-pionier-partner.de/datenschutz.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der KI Pioniere GmbH.
16.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.